Profil DKSH
DKSH ist das führende Unternehmen im Bereich Market Expansion Services mit Schwerpunkt Asien(1). DKSH versteht sich als Dienstleister, der anderen Unternehmen und Marken dabei hilft , in neuen oder bereits existierenden Märkten zu expandieren.
Mit 650 Niederlassungen in 35 Ländern – 630 davon in Asien – und über 24,000 Mitarbeitern ist DKSH bezogen auf Umsatz und Mitarbeiterzahl eine der Top 20 Schweizer Firmen. Im Geschäftsjahr 2011 hat DKSH einen Nettoumsatz von CHF 7.3 Milliarden erwirtschaftet.
Das Unternehmen bietet seinen Geschäftspartnern alle erdenklichen Kombinationen von Sourcing, Marketing, Verkauf, Vertrieb und After Sales Service, Fachwissen und eine gut eingespielte Infrastruktur vor Ort, die auf ein umfassendes Distributionsnetzwerk in der Region zurückgreifen kann.
Die Geschäftsaktivitäten sind in vier spezialisierte Geschäftsbereiche gegliedert, welche die industriespezifischen Kompetenzfelder von DKSH widerspiegeln: Konsumgüter, Pharma, Spezialrohstoffe und Technologie. DKSH ist ein Schweizer Unternehmen mit Hauptsitz in Zürich und aufgrund einer fast 150-jährigen Firmentradition tief im asiatischen Raum verwurzelt.
(1) Laut einer Studie von Roland Berger Strategy Consultants vom November 2011 ist DKSH der führende Market Expansion Services Dienstleister mit Schwerpunkt Asienbezüglich Transaktionsvolumen.
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der DKSH Holding AG noch ein Prospekt im Sinne des geltenden Schweizer Rechts dar. Anleger sollten ihre Entscheide betreffend dem Kauf oder der Zeichnung von Wertpapieren ausschliesslich aufgrund des offiziellen Angebots und des Angebotsprospekts treffen, welcher von der DKSH Holding AG publiziert wurde und kostenlos bei der UBS AG, Prospectus Library, Postfach, CH-8098 Zürich (Telefon: +41 (0)44 239 47 03, Fax: +41 (0)44 239 69 14 oder E-Mail: swiss-prospectus@ubs.com) oder bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Equity Capital Markets, Uraniastrasse 9, 8021 Zürich (Telefon +41 (0)44 227 30 00) bezogen werden kann. Anlegern wird ausserdem empfohlen, sich vor einem Anlageentscheid von ihrer Bank oder ihrem Finanzberater beraten zu lassen.
Stabilisierungsmassnahmen/FSA.
Dieses Dokument beinhaltet in keiner Weise ein Angebot zum Kauf oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Rechtsordnung, in welcher ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unzulässig wäre oder an eine Person, gegenüber der ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unzulässig wäre.
Die Wertpapiere der DKSH Holding AG wurden und werden nicht gemäss den US-amerikanischen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nur mit der vorherigen Registrierung nach den Vorschriften des Securities Acts von 1933 in der jeweils geltenden Fassung, bzw. der Ausnahme von einer solchen Registrierung angeboten oder verkauft werden. Weder die DKSH Holding AG noch ihre Aktionäre beabsichtigen, das Angebot von Wertpapieren oder einen Teil davon in den Vereinigten Staaten durchzuführen.
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Dieses Dokument wird nur verbreitet an und ist nur ausgerichtet auf (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder (ii) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als die "Verordnung" bezeichnet) fallen, oder (iii) vermögende Gesellschaften und andere Personen, an die es rechtmäßig gerichtet werden darf und die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (diese Personen werden zusammen als "qualifizierte Personen" bezeichnet). Alle Wertpapiere, stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf dieses Dokument oder den darin enthaltenen Informationen handeln. In allen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (nachfolgend als "EWR" bezeichnet), welche die Richtlinie 2003/71/EG (einschliesslich aller in einem EWR-Mitgliedstaat anwendbaren Durchführungsmassnahmen nachfolgend als die "Prospektrichtlinie" bezeichnet) umgesetzt haben, ist diese Mitteilung ausschliesslich für "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie in dem jeweiligen EWR-Mitgliedstaat bestimmt und richtet sich ausschliesslich an diese.
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